Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ferienglück Wirth

1. Anreise und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen und bestätigt werden. Um einen optimalen Ablauf bei der Schlüsselübergabe zu gewährleisten, kontaktieren Sie mich spätestens 3 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Anreisezeit, falls diese nicht vorab bereits vereinbart wurde. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. 

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und wegzuräumen, die Mülleimer sind zu entleeren und der Kühlschrank ist auszuräumen.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Buchung / Bezahlung

Mit der schriftlichen Antwort des Vermieters auf Ihre Buchungsanfrage kommt eine vorläufige Reservierung zustande. Die Reservierung für die Ferienwohnung „Ferienglück Wirth“ ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung rechtskräftig. Die Rechnung muss bei frühzeitiger Reservierung im Voraus beglichen werden.

Bei kurzfristiger Buchung ist die Zahlung bar vor Ort bei Reiseantritt zu leisten.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall sowie Strom sind im Preis inklusive.

Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

Tritt der Mieter bis 1 Woche vor Mietbeginn von seinem Vertrag zurück, so wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Bei Nichtantritt ohne Meldung, werden 90% des Gesamtpreises erhoben. 

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Eine vorzeitige Abreise des Mieters nach Mietbeginn berechtigt nicht zur Forderung einer Rückerstattung.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Außerdem zählen folgende Punkte zur Hausordnung:

– Innerhalb der Wohnung ist das Rauchen nicht gestattet.
– Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
– Die Wohnung ist während der Mietdauer bei dem Verlassen abzuschließen.
– Alle Fenster sind während der Mietdauer, sowie bei Abreise, bei dem Verlassen der Wohnung zu schließen.
– Das Fenster im Bad sollte nach Benutzung für einen entsprechenden Zeitraum geöffnet werden.
– Es ist darauf zu achten, dass elektrische Geräte während der Abwesenheit nicht in Betrieb genommen sind (mit Ausnahme des Kühlschranks).
– Die allgemein geltenden Ruhezeiten betreffend Ruhestörung sind einzuhalten.
– Der Vermieter räumt sich das Recht ein, bei dringendem Bedarf die Wohnung betreten zu dürfen.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels übernimmt der Mieter die Kosten für den Austausch der Sicherheitszylinder in voller Höhe.

8. Schlussbestimmung

Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.